Über die Grundversicherung

Ab dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen. Meine persönliche Zulassung habe ich ab dem 17. Oktober 2022 erhalten.

Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin angeordnet werden.

Die Anordnung wird dem Patienten direkt ausgehändigt und nicht dem Therapeuten / der Therapeutin zugestellt. Die Anordnung gilt für 15 Therapiestunden und ist zeitlich nicht befristet. Soll die Therapie fortgesetzt werden, ist ein Informationsaustausch zwischen der anordnenden ärztlichen und der ausführenden psychotherapeutischen Fachperson notwendig. Danach können weitere 15 Stunden angeordnet werden.

Soll die Psychotherapie nach 30 Stunden fortgesetzt werden, ist eine Kostengutsprache der zuständigen Krankenkasse nötig. Der Fortsetzungsantrag hat durch den anordnenden Arzt / die anordnende Ärztin zu erfolgen und muss eine durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater erstellte Fallbeurteilung enthalten. Der Fortsetzungsantrag kann bereits vor der 30. Stunde bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Hinweis: Therapien, die vor dem 1. Juli 2022 begonnen wurden, brauchen eine Anordnung, wenn sie neu nicht mehr im Delegationsmodell durch den Arzt, sondern im Anordnungsmodell durch den psychologischen Psychotherapeuten abgerechnet werden sollen.

In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden.

Quelle: Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
Hier finden Sie weitere Informationen über das Anordnungsmodell www.psychologie.ch

Auch auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit können Sie sich informieren
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Nicht-aerztliche-Leistungen/neuregelung-der-psychologischen-psychotherapie-ab-1-juli-2022.html

Anordnungsformular für Ärztinnen und Ärzte finden Sie hier:

https://www.psychologie.ch/sites/default/files/2022-06/anordnung_psychologische_psychotherapie_version_1.0_de_0.pdf

Antrag für Ärztinnen und Ärzte zur Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie nach der 30. Sitzung (Version 1.0) finden Sie hier:
https://www.psychologie.ch/sites/default/files/2022-07/antrag_fallbeurteilung_nach_30._sitzung_version_1.0_de.pdf

Über die Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen von Krankenkassen decken einen gewissen Kostenanteil der psychologischen Behandlung mit Anordnung und psychotherapeutische Behandlungen ohne Anordnung. Klären Sie im Voraus mit Ihrer Krankenkasse ab, ob dies der Fall ist, und welchen Anteil der Kosten und für welche Anzahl Stunden Kosten übernommen werden.

Selbstzahler

Sie haben die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Damit erachten Sie die Nutzung der psychologischen Dienstleistung als persönliche Investition in Ihre Entwicklung, in Ihre Gesundheit und in Ihr Wohlbefinden. Dabei geniessen Sie, als Vorteil, absolute Diskretion, da keinerlei Informationen über die Behandlung an Dritte (z.B. Ärzte, Krankenkasse, Versicherungen, u.a.) gelangen.

Mein Honorar für Selbstzahler

Das Erstgespräch dauert in der Regel 90 Minute und kostet 200 CHF.

Einzelsitzung 160 CHF pro 60 Minuten, in der Praxis, per Telefon oder Online, inkl. Vor- und Nachbereitung.
Manchmal braucht der Prozess in einer therapeutischen Sitzung mehr Zeit, so dass ich auch die Möglichkeit von Sitzungen à 90 Minuten (nach Vereinbarung) anbiete, dann kostet sie 200 CHF.

Mehrpersonensetting 250 CHF pro 90 Minuten, in der Praxis, per Telefon oder Online, inkl. Vor- und Nachbereitung.

Übrige Leistungen wie die Erstellung von Berichten, Korrespondenzen mit Ärzten, Telefonate mit Angehörigen usw. (immer nach Absprache mit Ihnen) werden in 10-Minuten-Einheiten à 26.60 CHF verrechnet, somit kosten z.B. 30 Minuten Leistung in Abwesenheit 80 CHF.

Die Rechnungsstellung für Selbstzahler erfolgt monatlich mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Terminverhinderung und versäumte Sitzungen

Vereinbarte Termine sind verbindlich und werden unabhängig des Kostenträgers (Grundversicherung, Zusatzversicherung oder Selbstzahler) persönlich in Rechnung gestellt, falls keine rechtszeitige Absage erfolgt, was bedeutet mindestens 24 Stunden vor der Sitzung, und zwar unabhängig vom Grund der Absage. Die Absage des vereinbarten Termins kann per Telefon, E-Mail oder SMS/Whatsapp erfolgen.

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